Ankerhuus
Carolinensiel
Allgemeine Geschäfts- und Buchungsbedingungen
§ 1 Vertragsgegenstand, Preise, allgemeine Bedingungen
Vertragsgegenstand ist die Vermietung einer möblierten Doppelhaushälfte („Ankerhuus 2″ oder „Ankerhuus 2a“) in Carolinensiel zur kurzfristigen Nutzung als Wohn- oder Ferien-Unterkunft für begrenzte Zeit. Preise sind auf der Internetseite und in der Buchungsübersicht ausgewiesen. Eine Anzahlung in Höhe von 25 % des Buchungspreises wird eine Woche nach der Buchung und Erhalt der Rechnung fällig, die Restzahlung ist spätestens zwei Wochen vor Reiseantritt zu zahlen. Die angegebenen Preise beinhalten keine Kurtaxe. Diese ist vor Ort verpflichtend separat zu zahlen.
§ 2 Vertragsparteien
Der Vermieter und der Mieter sind in der Buchungsübersicht genannt. Der Anfragende versichert, dass er mindestens das 18. Lebensjahr vollendet hat und zu der Buchung berechtigt ist. Die maximale Personenanzahl je gebuchter Doppelhaushälfte beträgt grundsätzlich 6 Personen plus ggf. ein weiteres Kleinkind bis einschließlich 2 Jahre und darf nicht überschritten werden. Die mit der Buchung angegebene Personenzahl ist einzuhalten bzw. keinesfalls zu überschreiten. Sofern sich nach erfolgter Buchungsbestätigung die Personenzahl oder anderweitige Buchungsdaten ändern, ist eine erneute Bestätigung des Vermieters einzuholen.
Der Vermieter behält sich die Ausübung seines Hausrechtes gegenüber unberechtigten Personen vor.
§ 3 Zustandekommen des Mietvertrages
Der/die Mieter haben in der Buchung die verbindliche Personenzahl anzugeben, die während der Mietzeit das Mietobjekt bewohnt. Der Mieter erhält nach seiner Buchung vom Vermieter eine Rechnung als verbindliche Buchungsbestätigung mit allen relevanten Vertragsmodalitäten. Mit Zahlung der Anzahlung in Höhe von 25% des Buchungspreises bestätigt der Mieter den Mietvertrag und akzeptiert alle ausgewiesenen Konditionen und Bedingungen.
§ 4 Zahlung
Sofern die Zahlungen nicht innerhalb der genannten Fristen erfolgen, kann der Vermieter vom Vertrag zurücktreten. In diesem Falle wird Schadenersatz entsprechend§ 6 fällig.
§ 5 Haftung
Der Mieter verpflichtet sich, das Haus und das gesamte Inventar pfleglich zu behandeln. Haustiere sind ausdrücklich verboten. Ebenso ist es verboten, die Stromversorgung für das Laden von Elektroautos zu verwenden. Der/die Mieter haftet für alle an der Mietsache verursachten Schäden oder für fehlendes Inventar, weiterhin haften der/die Mieter für alle von Dritten verursachten Schäden, die auf Veranlassung oder mit Duldung des/der Mieter(s) Zugang zum Mietobjekt hatten. Als Dritte gelten auch Personen, die aufgrund in ihrer Person liegenden Eigenschaften nicht selbst haftbar gemacht werden können.
Der Vermieter haftet nur für von ihm vorsätzlich verursachte Schäden. Ein Haftungsausschluss gilt ebenfalls für in der gemieteten Wohnung abhanden gekommenes Eigentum des Mieters. Für abgestellte Fahrzeuge auf hauseigenen Parkplätzen wird bei Schäden oder Diebstahl keinerlei Haftung übernommen.
Schäden sind innerhalb von drei Wochen nach Kenntnis schriftlich beim Vermieter geltend zu machen. Später geltend gemachte Schäden sind von der Regulierung ausgeschlossen.
Die Haftung des Vermieters aus diesem Vertrag ist auf den Betrag beschränkt, den der/die Mieter an den Vermieter gezahlt haben oder zahlen müssen.
Minderungsansprüche können nur ab Kenntnis des Vermieters geltend gemacht werden.
Die Beweislast für die Kenntnisnahme und das Vorliegen der Mängel liegt beim Mieter. Die Geltendmachung von Minderungsansprüchen, die weniger als 10 % des gesamten vereinbarten Mietzinses ausmachen, sind ausgeschlossen.
§ 6 Stornierung
Erfolgt eine Stornierung wird Schadenersatz fällig. Bei einer Stornierung bis zum 42. Tag vor Reiseantritt beträgt die Höhe des Schadenersatzes 30% des Mietzinses. Bei einer späteren Stornierung wird Schadenersatz in Höhe von 80% des Mietzinses geltend gemacht. Erfolgt keine Stornierung und keine Anreise beträgt der Schadensersatz 90% des Mietzinses.
Der Mieter hat das Recht einen Ersatzmieter zu benennen. Der Vermieter muss das Angebot annehmen, soweit keine begründeten Einwände gegen die Person des Ersatzmieters vorliegen.
Eine Schadenersatzpflicht tritt im Falle des Eintritts eines Ersatzmieters zu den gleichen Konditionen nicht ein.
§ 7 Sonstiges
Unser Haus steht Ihnen am Anreisetag ab 16:00 Uhr zum Bezug zur Verfügung. Den/die Schlüssel erhalten Sie über einen Schlüsseltresor vor Ort, für den wir Ihnen den Zugang rechtzeitig vor der Anreise mitteilen. Die Abreise hat bis 10:00 Uhr des Abreisetages zu erfolgen, der/die Schlüssel ist/sind dann wieder im Schlüsseltresor zu hinterlegen.
Alle das Mietobjekt bewohnenden Personen sind bei den zuständigen Stellen zu melden und die für sie fälligen gesetzlichen Abgaben und Steuern (Kurtaxe) sind beim Gästeservice zu entrichten.
Wir weisen darauf hin, dass es sich grundsätzlich empfiehlt, für unvorhergesehene Fälle eine eigenständige Reiseversicherung abzuschließen. Diese ist nicht in der Buchung enthalten.
Soweit eine der Vertragsbestimmungen nicht mit dem geltenden Recht vereinbar ist, bleibt der Vertrag ansonsten wirksam, an die Stelle der unwirksamen Regelung tritt eine Bestimmung, die mit dem Gesetz vereinbar ist und den ursprünglichen Vertragsbestimmungen am nächsten kommt.